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  1. Sicherheit steht an erster Stelle. Außerhalb des Spielfeldes muss sich stets ein „Laufkondom“ auf dem Lauf befinden. Weiterhin ist der Markierer zu sichern. Bereits vor dem Betreten des Spielfeldes ist stets ein für den Paintballsport zugelassener Gesichtsschutz zu tragen. Dieser darf erst nach dem Verlassen des Spielfeldes wieder abgesetzt werden.
  2. Das Tragen jeglicher Art von Tarn- bzw. militärischer Kleidung ist untersagt.
  3. Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, dass er alle relevanten Bestimmungen einhält. Dies gilt insbesondere für Altersbeschränkungen, Mündungsenergie sowie die rechtliche Zulassung seines Markierers (cal 68 Stempel, Händlerstempel und F-Zeichen).  Die verwendeten Markierer dürfen die Schussgeschwindigkeit von 214fps nicht überschreiten. Stichproben behalten wir uns vor.
  4. Es dürfen nur HP-Flaschen mit gültiger PI-Prüfung betrieben werden. Importflaschen oder Flaschen mit DOT-Prüfung und Stako-Flaschen sind verboten.
  5. Das Mitnehmen von Gläsern oder Flaschen in den Spielbetrieb ist verboten.
  6. In dem Spielfeldbereich herrscht Rauchverbot.
  7. Den Anweisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  8. Die Leihausrüstung ist pfleglich zu behandeln. Durch fahrlässigen Umgang aufgetretene Beschädigungen müssen erstattet werden.
  9. Alle Spieler sind verpflichtet, die Paints beim Veranstalter zu erwerben. Waren oder Dienstleistungen, die einmal verkauft wurden, können nicht zurückgegeben werden. Ausnahme: es liegt ein Fehler oder Mangel vor.
  10. Alkoholisierten oder sonstig berauschten Personen wird der Spielbetrieb untersagt.
  11. Das Abschießen der Paints ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Spielfeldern erlaubt.
  12. Jeder Anwesende hat darauf zu achten, dass ein sicherer Spielablauf gewährt ist und die Vorschriften eingehalten werden. Bei Zuwiderhandlung ist einzuschreiten sowie dieses den Mitarbeitern der Anlage unverzüglich zu melden.
  13. Die Teilnahme am Spielbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr und ist ohne schriftliches Einverständnis mit den Hausregeln verboten. Der Veranstalter wird von jeglicher Haftung freigesprochen. Dies gilt insbesondere für gesundheitliche Schäden oder Unfällen auf den Spielfeldern oder in den Räumlichkeiten.